Liebe Patient/innen,
ab dem 01.01.2020 wird die Früherkennung/Krebsvorsorge durch die Krankenkassen neu geregelt.
Neu ist, dass Frauen zwischen dem 20. und 65. Lebensjahr, alle 5 Jahre von Ihrer Krankenkasse angeschrieben und zur gynäkologischen Krebsvorsorge, die in einer frauenärztlichen Praxis durchgeführt wird, eingeladen werden. Dies soll auch Frauen, die bisher nicht zur Vorsorge gegangen sind, an diese wichtige Untersuchung erinnern.
Wie bisher ist es so, dass allen Frauen ab dem 20. Lebensjahr die jährliche gynäkologische Untersuchung zusteht.
Es ändert sich aber altersabhängig eine konkrete Leistung ihrer Krankenkasse, welche die Abstrichuntersuchung (PAP-Test) des Gebärmutterhalses betrifft:
Ab dem 20. bis zum 34. Lebensjahr wird diese weiter jährlich durchgeführt.
Ab dem 35. Lebensjahr wird zusätzlich zum PAP-Test das HPV-Virus mitbestimmt. Ist das HPV-Virus nicht nachweisbar und der PAP-Test unauffällig, kann theoretisch die nächste Abstrichentnahme erst wieder 3 Jahre später erfolgen. Selbstverständlich muß die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung wie oben beschrieben, weiterhin jährlich erfolgen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam.